Geschäftsraum-Mietverträge:

Obwohl solche Verträge häufig zur Existensgrundlage eines Unternehmens zählen,
wird der Abfassung von Gewerberaum-Mietverträgen kaum Bedeutung beigemessen.

Mietdauer, späterer Mietzins und Anpassung, Kaution, Eigenschaften der Mieträume, Webeflächen...
sind nur einige der wichtigen Regelungspunkte, die am Besten individuell vereinbart sein sollten.

Kleine formelle Fehler können zur sofortigen Unwirksamkeit führen.

Sie sehen also:
mit einem vorformulierten Vertrag aus dem Schreibwarenhandel oder aus dem Internet
ist es meist nicht getan. Das bestätigt unsere tägliche Praxis!

Ihre Ansprechpartner sind:

Tilman Pfannkuch
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Ralf Schulze Steinen
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht