Die Wohnungsabnahme:
Ist das Mietverhältnis beendet, muss die Wohnung vom Mieter zurückgegeben und
vom Vermieter auf Mängel untersucht werden.
Sind solche Mängel vorhanden ist Eile geboten.
Ansprüche des Vermieters wegen Verschlechterung und Beschädigung der Mietsache verjähren in 6 Monaten.
Gerne übernehmen wir die Wohnungsabnahme für Sie.
So wird für Sie als Vermieter eine detaillierte, sachkundige und beweistaugliche Feststellung des Wohnungszustands bei Übergabe gewährleistet, unnötiger Kontakt Ihrerseits mit dem mittlerweile vielleicht unliebsamen Mieter vermieden.
Ihre Ansprechpartner sind:
Tilman Pfannkuch
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Ralf Schulze Steinen
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht