Seite wählen

Verkehrsrecht

Die Wahrscheinlichkeit, mit dem Strafrecht in Berührung zu kommen ist größer, als gemeinhin angenommen.
Die Automobilorganisationen empfehlen immer wieder ihren Mitgliedern, bei Unfallschäden sich nicht selbst mit der Versicherung des Unfallgegners auseinanderzusetzen, was auch bei vermeintlichen Bagatellschäden gilt. Deshalb bestätigen uns Mandanten immer wieder: „Warum sind wir nicht früher zu ihnen gekommen?“

Sind Sie Opfer eines Verkehrsunfalls?
Unverschuldet?
Haben Sie vielleicht nur eine Teilschuld?
Oder ermittelt etwa die Polizei gegen Sie wegen einer Verkehrsbußgeld- oder Strafsache?

Bei polizeilichen Ermittlungen empfehlen wir Ihnen grundsätzlich, keine Erklärungen abzugeben, bevor Sie nicht anwaltlichen Rat eingeholt haben.

Gerne sind wir bereit, Ihren Unfallschaden zu regulieren.
Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn Sie vermuten, eine Mitschuld am Zustandekommen des Unfalles zu haben.

Achtung ist geboten:
Schnell gibt es bei einem Verkehrsunfall Verletzte, sodass die Frage einer fahrlässigen Körperverletzung im Raume steht. Überhaupt werden im Bereich des Straßenverkehrs die meisten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren geführt.

Wenn Sie wollen können wir Ihnen die Abwicklung erheblich erleichtern.
Rufen Sie uns einfach an für eine erste Info unter

UNFALL-Direkt-Telefon:
Karlsruhe 0721 / 40 900-60
Chemnitz/Stollberg 037296 / 98-110

oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.
Gerne rufen wir Sie auch zu einem gewünschten Zeitpunkt zurück.