Jochen Opitz
Fachanwalt für
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachgebiete:
Wohnungseigentum
Mietrecht
Maklerrecht,
Immobilienrecht
Ihr Spezialist für:
Wohnungseigentum
Wohnungseigentum ist echtes Eigentum.
Diese Aussage ist zutreffend, klar und verständlich.
Die durch das Wohnungseigentumsgesetz vorgesehene Verknüpfung von Allein- bzw. Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum hingegen ist rechtlich und tatsächlich kompliziert, gleiches gilt für die hieraus folgende „Zwangsehe“ der einzelnen Wohnungseigentümer in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum.
Maklerrecht
Kompetente Unterstützung bei Provisions- und Vertragsfragen
Ob beim Kauf, Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie – im Maklerrecht kommt es häufig zu Streitigkeiten über Maklerverträge, Provisionsansprüche oder die Wirksamkeit von Vereinbarungen. Als Mandant stehen Sie dabei schnell vor unübersichtlichen rechtlichen Fragen.
Als erfahrener Rechtsanwalt im Maklerrecht unterstütze ich Sie bei der Prüfung und Gestaltung von Maklerverträgen, kläre offene Fragen zur Provision und vertrete Sie bei Auseinandersetzungen mit Maklern oder Vertragspartnern. Mein Ziel ist es, Ihre Rechte konsequent durchzusetzen und für eine faire Lösung zu sorgen.
So haben Sie die Sicherheit, dass Ihre Interessen im Maklerrecht rechtlich fundiert und durchsetzungsstark vertreten werden.
Mietrecht
Mieten und Vermieten, aber auch das Leben im Wohnungseigentum ist rechtlich mit zahllosen Fallstricken verbunden. Konflikte sind vorprogrammiert. Deshalb legen wir auf eine streitvermeidende Beratung großen Wert.
Nutzen Sie unser Know-how bereits vor Abschluss eines Mietvertrages.
Es geht auch um die Rentabilität Ihrer Immobilie. Wir helfen bei der Erstellung oder Prüfung von Abrechnungen.
Informieren Sie sich über unsere Leistungen im Detail.
Immobilienrecht
Achtung Immobilienkauf!
Auch wenn es sich um das allerletzte Schnäppchen handelt, das zur Vermögensanlage gesichert werden soll. Wir ziehen immer einen vertrauten und erfahrenen Baufachmann hinzu, der die technische Qualität der Immobilie untersucht. Dies gilt für die Neubaueigentumswohnung in gleicher Weise.
Auch der Kauf aus dem Hochglanzprospekt erfordert technische Expertise. Erst danach prüfen wir die Verträge, Abgeschlossenheitsbescheinigungen, Teilungserklärungen, Beschlussbücher…
Wir bestehen darauf, dass Notarverträge bereits vor Beurkundung vorliegen und geprüft werden können.
Gehen Sie mit uns gut vorbreitet in den Notartermin.
Rufen Sie uns einfach an für eine erste Info unter
Tel.: 0721 / 40 900 – 51
Für Ihre Terminvereinbarung:
Telefon: 0721 40 900 51
Telefax: 0721 40 900 56
Mail: opitz@meine-rechte.de