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Im Gespräch mit Rechtsanwalt Jochen Opitz

 

Sehr geehrter Hr. Rechtsanwalt und Kollege Opitz, wir begrüßen Sie gerne und herzlich als Mitglied unseres Kanzleiteams.

Wo sehen Sie als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht derzeit die größten Herausforderungen rund um die Immobilie?

RA Opitz: Zunächst einmal in der nicht so recht vorankommenden Gesetzesänderung bzw. Mietrechtsreform, die seit Mai 2010 diskutiert wird und dringend auf den Weg gebracht werden sollte. Ein zentrales Problem wird hier die geplante Erleichterung der Duldung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen sein, deren Durchführung der Gesetzgeber im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) fordert und welche kontinuierlich verschärft wird, derzeit aber mit erheblichen Hürden bereits bei der Ankündigung verbunden ist, die ein Laie kaum meistern kann. Hieran schließt sich die Frage an, ob eine Mieterhöhung zukünftig leichter durchgeführt werden kann und ob es dabei bleibt, dass während der Modernisierung eine Mietminderung – Lärm, Staub, Dreck, etc.p.p. – ausgeschlossen ist. Alles in allem sieht der Entwurf augenblicklich eine Verbesserung der Position des Vermieters vor, es bleibt jedoch spannend.
Weiter ist die augenblickliche bzw. zukünftige Struktur dieses Rechtsgebietes und das „Juristendeutsch“  dann dem Mandanten so zu schildern und zu übersetzen, dass verständlich wird, worum es geht und wo die Rechte und Pflichten liegen.

Bitte schildern Sie uns kurz, wie Sie sich fachlich auf diese komplexen Fragen vorbereiten.

RA Opitz: Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bin ich zunächst verpflichtet, jährlich an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen, auf denen unter anderem die Rechtsprechungstendenzen – die man auf diesem Rechtsgebiet unbedingt kennen muss – sowie geplante Gesetzesänderungen vorgestellt und diskutiert werden. Daneben ist es unerlässlich, regelmäßig Fachzeitschriften sowie die einschlägige Literatur zu lesen und die Entscheidungen der Gerichte im Blick zu behalten, da dies ständig im Fluss ist.

Noch ein Tipp zum Schluss?

RA Opitz: Beide Seiten, Vermieter und Mieter, sollten zunächst bei Vertragsabschluss darauf achten, möglichst aktuelle Mietvertragsformulare seriöser Anbieter – bspw. der großen Interessenverbände – zu verwenden, um keine böse Überraschungen zu erleben. Bei Unklarheiten vor der Unterschrift Rechtsrat einholen, was zwar nicht umsonst ist, aber im Nachhinein erhebliche Kosten sparen kann. Ist erstmal unterschrieben, ist es meist zu spät.

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