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Abrechnung und Wohnungsabnahme

Heiz- und Betriebskosten-Abrechnung:

Bei der erfolgreichen Durchführung und der Abwicklung Ihres Mietverhältnisses sind wir selbstverständlich stets und gerne behilflich. Ist bspw. der Betriebskostenabrechnungszeitraum abgelaufen, muss der Vermieter über die in diesem Zeitraum angefallenen Betriebskosten Abrechnung erteilen. Hierauf hat der Mieter einen einklagbaren Anspruch.

Es gilt somit Belege zu sichten und die sich hieraus ergebenden und in der Regel vom Vermieter vorgestreckten Kosten zu erfassen und auf die Mieter umzulegen. Das ist zeitaufwendig.

Wie lange aber kann mit der Abrechnung zugewartet werden?
Ist eine bestimmte Frist und/oder Form zu wahren?
Was tun, wenn der Mieter die Nachzahlung verweigert?
Was kann überhaupt auf den Mieter umgelegt werden?

Werden bei der Betriebskostenabrechnung Fehler gemacht oder wird diese zu spät erteilt, hat dies im schlimmsten Fall zur Folge, dass der Vermieter mit Nachforderungen ausgeschlossen ist.

Auch hier bietet Ihnen die Kanzlei Dr. Kühlwein, Fetzner, Pfannkuch, Braun & Kollegen beitrags- und mitgliedschaftsunabhängige, insbesondere aber sach- und fachkundige Unterstützung.

Wir gehen Ihnen bei der Erstellung Ihrer Betriebskostenabrechnungen zur Hand, gerne übernehmen wir die Erstellung selbiger auch insgesamt und setzen Ihre (Nach-) Forderungen gerichtlich durch.

 

Die Wohnungsabnahme:

Ist das Mietverhältnis beendet, muss die Wohnung vom Mieter zurückgegeben und vom Vermieter auf Mängel untersucht werden. Sind solche Mängel vorhanden ist Eile geboten.
Ansprüche des Vermieters wegen Verschlechterung und Beschädigung der Mietsache verjähren in 6 Monaten.

Gerne übernehmen wir die Wohnungsabnahme für Sie.

So wird für Sie als Vermieter eine detaillierte, sachkundige und beweistaugliche Feststellung des Wohnungszustands bei Übergabe gewährleistet, unnötiger Kontakt Ihrerseits mit dem mittlerweile vielleicht unliebsamen Mieter vermieden.

Ihr Ansprechpartner:

Tilman Pfannkuch
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rufen Sie uns einfach an für eine erste Info unter
Tel.: 0721 / 40 900 – 51

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