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WEG-Beschluss und Prüfung

Wohnungseigentum ist echtes Eigentum.
Diese Aussage ist zutreffend, klar und verständlich.

Die durch das Wohnungseigentumsgesetz vorgesehene Verknüpfung von Allein- bzw. Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum hingegen ist rechtlich und tatsächlich kompliziert, gleiches gilt für die hieraus folgende „Zwangsehe“ der einzelnen Wohnungseigentümer in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum.

Fenster, Fassaden, Rohrleitungen und Gemeinschaftsflächen – sämtliche Entscheidungen über die Verwaltung, Instandsetzung, Instandhaltung und/oder den Gebrauch des Gemeinschaftseigentums haben die Wohnungseigentümer gemeinsam zu treffen, die Kosten anteilig zu tragen.

Der Einfluß und die Verantwortung des WEG-Verwalters ist nicht sehr groß.
Doch leider ist der Berufsstand des Verwalters gesetzlich nicht geregelt.

Entscheidungsgremium ist die Wohnungseigentümerversammlung.
Entscheidungsmacht hat regelmäßig die Mehrheit der Wohnungseigentümer:
Was mehrheitlich beschlossen wird gilt, ist ordnungsgemäß und von den „Überstimmten“ hinzunehmen!

Ist das wirklich so?

Die Praxis zeigt, dass sich viele Wohnungseigentümer der Mehrheit schlicht beugen oder aber durch die Mehrheit gebeugt werden, obwohl sie mit der Entscheidung an sich nicht einverstanden sind und das Gefühl haben, etwas ist damit nicht in Ordnung.

Solche Entscheidungen sind überprüfbar und vor Gericht anfechtbar.
Nicht immer muss gelten, was die Mehrheit beschlossen hat.
Zu Recht muss man sich nämlich fragen, ob Mehrheitsentscheidungen immer die richtigen Entscheidungen für die konkrete Wohnungseigentümergemeinschaft sind oder ob es sich nicht lediglich um die Meinung einzelner, besonders einflussreicher Wohnungseigentümer oder etwa die Meinung des Verwalters handelt, die ungeprüft übernommen wird.

Allerdings ist Eile geboten:
Das WEG sieht für die Anfechtung von Beschlüssen eine Monatsfrist vor.
Diese Frist läuft schon ab der Eigentümerversammlung, nicht erst ab dem Protokollversandt.
Verstreicht diese, werden Beschlüsse grundsätzlich bestandskräftig, auf deren Ordnungsmäßigkeit kommt es dann nicht mehr an.

Auch hier bietet Ihnen die Kanzlei Dr. Kühlwein, Fetzner, Pfannkuch, Braun & Kollegen beitrags- und mitgliedschaftsunabhängige, insbesondere aber sach- und fachkundige Unterstützung.

Unterwerfen Sie aus Ihrer Sicht kritische Mehrheitsentscheidungen
Ihrer WEG unserer
WEG-Beschluss-Prüfung.

Schildern Sie uns rechtzeitig, was beschlossen wurde, legen Sie uns das Versammlungsprotokoll vor, besser noch die Tagesordnung für die bevorstehende Wohnungseigentümerversammlung.

Ihr Ansprechpartner:

Tilman Pfannkuch
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rufen Sie uns einfach an für eine erste Info unter
Tel.: 0721 / 40 900 – 51

 

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